COVID-19 Informationsseite

 

Wie man äußerst unschwer aus verschiedenen Medien, von Freunden oder Mitmenschen mitbekommt, kursiert das sogenannte COVID-19 (Coronavirus, CoV).

Die Österreichische Regierung bittet uns unsere sozialen Kontakte physisch möglichst gering zu halten. Universitäten wechseln auf Fernlehre, Präsenzlehre wird auf virtuellen Unterricht umgestellt, sofern möglich.

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>>> Hier auf dieser Seite erfährst du alle Neuigkeiten und findest weiterführende Links!

 

 

 


 

 Links von Grazer Universitäten & allgemein für Österreich 

 

Die Grazer Universitäten haben Websites eingerichtet, welche allgemeine Informationen über den Virus, die Vorgehensweise, wie wir davon auf der Universität betroffen sind und ergriffene Maßnahmen sowie weiterführende Links bereitstellen. Die Informationen werden laufend aktualisiert.

BEACHTE: Verdachts- oder Erkrankungsfälle von COVID-19 sowie Kontakpersonen der Kategorien 1 und 2 an der TU Graz sind meldepflichtig! Das trifft sehr wahrscheinlich auch auf alle anderen Grazer Universitäten zu, bitte überprüfe dies auch in deiner eigenen Verantwortung und aus Respekt zu deinen Mitmenschen!

 

Technische Universität Graz:

Offizielle Ankündigungen sind hier und hier zu finden - auf letzterer Website findet man auch den Link um Meldung zu erstatten, ebenso wie das aktuelle Signal des Corona-Ampelsystems. Für Angehörige der TU Graz (internationale Studierende, Gäste und Mitarbeiter) gibt es detailiertere Informationen hier* und hier* - du findest dort auch Informationsblätter (auf Englisch). Ebenso stehen detaillierte Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ) rund um Lehrveranstaltungen zur Verfügung.

Internationale Studierende, Mitarbeiter und Gäste finden außerdem eine Anlaufstelle hier. Für alle Mitglieder der HTU Graz und dadurch verknüpfte Aufgaben sind das aktuelle Signal des Corona-Ampelsystems sowie seine Maßnahmen auf der HTU Graz Intern-Website zu finden.

*) TU Graz-Login erforderlich

 

Universität Graz:

Informationen werden über den Live-Ticker hier veröffentlicht. Es gibt außerdem eine allgemeine Information, ebenso wie ein FAQ für Studierende!

 

Allgemein für Österreich:

Fachinformation und Antworten auf häufig gestellte Fachfragen findest du auf der Website der AGES.

Auch das Österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz informiert umfassend!

 

Einen kurzer Leitfaden, was du über den Virus in Österreich wissen musst, findest du auf der Website des österreichischen Radiosenders FM4 (auf Englisch, verfasst am 30. März 2020). FM4 bietet außerdem 5 FAQs zum 2. Lockdown in Österreich an (Stand 3.11.2020).

Ebenso bietet der Österreichische Rundfunk Information in unterschiedlichen Sprachen (Zusammenstellung 19. März 2020) an.

 

 

 


 

 ESN Graz/ESN Austria & COVID-19

 

Als Teil der HochschülerInnenschaft an der TU Graz (HTU Graz) sowie eng vernetzt mit den Universitäten sehen wir uns verpflichtet, die Universität bestmöglich dabei zu unterstützen, weitere Infektionen zu vermeiden. Ebenso wollen wir einen Beitrag zum Schutz unserer Mitmenschen und im Interesse unserer Gesellschaft leisten.

Zur Eindämmung einer COVID-19-Verbreitung werden deshalb auch wir den Betrieb einschränken und entsprechend anpassen. Wir bitten euch, folgende Maßnahmen zu berücksichtigen und danken für euer Verständnis!

 

Sprechstunden:

Leider können physische Sprechstunden nicht mit Sicherheit abgehalten werden, da dies sehr stark von der Entwicklung der aktuellen Lage abhängig ist. Wenn wir unsere Büros für euch nicht öffnen können, werden wir uns bemühen Online-Sprechstunden einzurichten. Lageabhängig werden wir selbstverständlich unser Möglichstes tun um den Service vor Ort zu ermöglichen! Nichtsdestotrotz kannst du uns schreiben und wir werden unser Bestes geben dir zu helfen!

NOTE: Wir möchten besonders darauf hinweisen, dass im Interesse aller sämtliche Anfragen und Anliegen, die sich auch online klären lassen, über unsere digitalen Kontaktmöglichkeiten gestellt werden.

 

Events:

Mit Beginn der COVID-19-Pandemie im Sommersemester 2020 wurden in Österreich sämtliche physischen Veranstaltungen abgesagt. Auch in der darauf folgenden Zeit können jederzeit Lockerungen oder striktere Maßnahmen der Regierung oder Grazer Universitäten und Hochschulen greifen und so Einfluss auf unser Veranstaltungsangebot nehmen.
Wir sind sehr darum bemüht adäquate und anderweitig attraktive und unterhaltsame Aktivitäten zu organisieren (für weitere Details behalte unseren Eventkalender und unseren Newsletter im Auge!). Sollten Rückzahlungen von Teilnahmebeträgen ausständig sein, kontaktier uns einfach.

Betreffend "Corona-Partys" - hier etwas Information und unsere Stellungnahme.

 

ESN Austria hat ebenso eine zentrale Infoseite (inkl. geltender Hygienemaßnahmen, nur Englisch) eingerichtet. Ein Forschungsbericht über den Einfluss von COVID-19 auf Studierendenmobilität (auf Englisch) kann auf deren Website ebenfalls eingesehen werden.

 

Vergesst nicht, jeder von uns hat eine Verantwortungspflicht! Schauen wir auf einander :)

Alles Gute,
ESN Graz-Team

 

 

 


 

 COVID-19-Maßnahmen in Österreich 

 

Hier erfährst du die in Österreich ergriffenen Maßnahmen (chronologisch absteigend sortiert).

Wichtig: Innerhalb von Universitäten könnten strengere Restriktionen gelten und n.w.v. gilt Abstand halten! Und nicht alles, was nicht verboten ist, ist vernünftig! Es ist außerdem zu beachten, dass hier nur jene Maßnahmen angeführt sind, welche für Privatpersonen gelten - wir als ESN bzw. als Teil der HochschülerInnenschaft haben durchaus mehr zu berücksichtigen.

 

 

Die Maßnahmen werden allmählich gelockert, es ist aber weiterhin jedem ein Höchstmaß an Selbstverantwortlichkeit ans Herz zu legen. Vergesst nicht, wir wollen auch auf einander schauen.

 

 

Mit 1. Juli 2023 wurde die COVID-19-Pandemie in Österreich offiziell für beendet erklärt und sämtliche Maßnahmen im öffentlichen Raum aufgehoben. Gesundheitliche Einrichtungen und Organisationen können von sich aus weiterhin an Schutzkonzepten festhalten. Weitere Updates dieser Seite sind nicht geplant - die Situation kann sich jedoch jederzeit wieder ändern! Jeder ist zu einem rücksichtsvollen Umgang aufgerufen.

 

 

Nach den Feiertagen/Weihnachtsferien gelten die folgenden Maßnahmen:

  • Ab 8. Jänner 2022 wird bei Quarantäne-Regeln nicht mehr zwischen K1 und K2 unterschieden, es gibt nur mehr "Kontaktpersonen" (nicht wenn 3-fach geimpft oder wenn alle mit FFP2-Maske) - Freitesten ab dem 5. Tag mit PCR-Test möglich.
     
  • Ab 11. Jänner 2022 gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien bei weniger als 2 m Abstand (nicht für engste Angehörige).
     
  • Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für die Zweitimpfung ab dem 1. Februar auf 6 Monate reduziert.
     
  • Es gilt nach wie vor eine Ausgangsbeschränkung für Personen ohne gültigen 2G-Nachweis (Lockdown für ungeimpfte Personen).
     
  • Für Handel und körpernahe Dienstleistungen, Gastronomie gelten: 2G-Nachweis und FFP2-Maskenpflicht (außer am Sitzplatz), Sperrstunde um 22 Uhr
     
  • bei Veranstaltungen maximal 25 Personen
     
  • Wenn möglich Homeoffice, ansonst am Arbeitsplatz FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regel bei Kontakte zu anderen Personen

 

 

Mit Mittwoch, 8. Dezember 2021 kündigt die österreichische Regierung an, dass ab 12. Dezember der Lockdown für Geimpfte endet und wieder erste Öffnungsschritte erfolgen, diese allerdings in regionalen Teilen Österreichs unterschiedlich. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen:

  • überall gilt die 2G-Regel, außer am Arbeitsplatz - hier gilt die 3G-Regel
     
  • Maske in Innenräumen ist verpflichtend

Für Ungeimpfte ist kein Ende des Lockdowns definiert.

 

 

Lockdown ab 22. November 2021 (jedenfalls bis 12. Dezember 2021, in Teilen Österreichs teils bereits bis mindestens 17. Dezember 2021).
Ein mögliches Lockdown-Ende gilt dann aber in jedem Fall auch nur für geimpfte Personen. Ab Februar 2022 gilt in Österreich eine Impfpflicht.

 

 

Regionale Maßnahmen wurden kurzfristig verkündet und gelten seit HEUTE! Demnach sind FFP2-Masken in allen Innenräumen zu tragen.

 

 

Mit Sonntag, 14. November 2021 kündigt die österreichische Regierung an, dass in Österreich ab 15. November 2021 ein Lockdown für alle Corona-ungeimpften Personen gilt - somit gelten für Personen, die nicht genesen oder geimpft sind, ganztägige Ausgangsbeschränkungen mit den bereits bekannten Einschränkungen. Kulturveranstaltungen werden stark eingeschränkt und teils verboten. Teilweise berechtigen zum Eintritt nur mehr PCR-Tests. Für den Handel gilt die 2G-Regelung (geimpft/genesen).

 

 

Mit Freitag, 5. November 2021 kündigt die österreichische Bundesregierung aufgrund der drastischen Verschlechterung der Corona-Situation an, dass bereits ab 8. November 2021 die Maßnahmen verschärft werden:

  • die bisherige 3G-Regelung wird zu 2G (geimpft/genesen) für: Gastronomie, Hotels, Kulturveranstaltungen, Sport sowie bei Menschenansammlungen ab 25 Personen
     
  • die Corona-Antigen-Tests werden durch PCR-Tests ersetzt (das Angebot wird ausgedehnt)
     
  • im Handel ist eine "FFP2-Maske" als Mund-Nasen-Schutz verpflichtend
     
  • die Gültigkeit des sogenannten Grünen Passes bzw. eines Impfnachweises wird von 12 auf 9 Monate verkürzt
     
  • Ausreisekontrollen fallen, jedoch werden Kontrollen der angekündigten Maßnahmen ausgedehnt

 

 

Mit Ende Oktober 2021 steigt im ganzen Land die Anzahl an täglich COVID-19 neu-infizierten Personen drastisch an und es gibt vielerorts bereits 2G- und 1G-Regelungen. Außerdem werden in manchen Bezirken Österreichs Ausreisekontrollen durchgeführt.

 

 

Während der Sommermonate sank und stieg die Anzahl an täglich COVID-19 neu-infizierten Personen erneut - die Regelungen sind dadurch nicht einfacher geworden. Teils fallen Maskenpflichten, teils werden sie jedoch auch strenger - gleichzeitig verschärfen einzelne Bundesländer und Veranstaltungsbetreiber ihre gesundheitlichen Sicherheitsmaßnahmen!

Es ist geboten sich individuell ausreichen zu informieren und im Zweifelsfall eine FFP2-Maske zu tragen. Außerdem sind regelmäßige Tests trotz Impfungen empfehlenswert und teils auch für Eintritte verpflichtend (teilweise sogar die aussagekräftigeren PCR-Corona-Tests)! Die sogenannte 3G-Regel (getestet, geimpft, genesen) ist nicht weiter flächendeckend eine allgemein gültige Zutrittserlaubnis.

 

 

Nach und nach werden über die Sommermonate die Restriktionen gelockert. Als Zutrittserlaubnis gilt in Österreich die sogenannte 3G-Regel, bei der Besucher/Kunden vorweisen müssen, dass sie entweder Corona-getestet, -geimpft oder -genesen sind.

 

 

Mit Freitag, 23. April 2021 kündigt die österreichische Regierung an, dass voraussichtlich ab 19. Mai bei einer günstigen virologischen Situation wieder erste Öffnungen erfolgen. Diese umfassen die folgenden Maßnahmen (derzeit nicht detailierter ausgeführt):

  • Gastronomiebetrieb mit maximal 4 Personen an einem Tisch im Innenbereich, im Außenbereich max. 10 Personen an einem Tisch, Sperrstunde um 22:00 Uhr
     
  • Besuch von Theater, Kino und anderen Veranstaltungen soll ermöglicht werden
     
  • Ausübung von jeglichem Sport, wobei Indoor mind. 20m²/Person einzuhalten sind
     
  • Hotels mit strengen Zutrittsbeschränkungen

Grundvoraussetzung sind hierbei ein sogenannter "Grüner Pass", der Auskunft darüber gibt, ob man getestet, geimpft oder genesen ist, sowie die Verwendung von "FFP2-Masken" als Mund-Nasen-Schutz. Die Zutrittsregeln für den "Grünen Pass" in Österreich sind im Detail wie folgt definiert:

  • als "genesen" gelten Personen die ersten 6 Monate nach der Krankheit
     
  • als "geimpft" gilt man 22 Tage nach der Erstimpfung
     
  • alle andere brauchen einen negativen Test innerhalb des Gültigkeitszeitraums von: PCR-Test - 72h, Antigen (z.B. von der Teststraße) - 48h, Selbsttest (mit digitaler Erfassung) - 24h

Ein "Grüner Pass" soll in der EU ab Juni einsatzbereit sein, womit Auslandsreisen ab Sommer deutlich einfacher werden sollen - wobei hier allerdings noch viele Details offen sind. Außerdem kann innerhalb Österreichs jedes Bundesland weitere strengere Maßnahmen setzen.

 

 

Mit Mittwoch, 24. März 2021 verkündet die österreichische Regierung, dass in den östlichen Bundesländern Österreichs (Wien, NÖ, Burgenland) ab Ostern strengere Maßnahmen gelten.

 

 

Mit Montag, 22. März 2021 verkündet die österreichische Regierung, dass weitere Maßnahmen frühestens Mitte April erfolgen werden.

 

 

Mit Montag, 15. Februar 2021 verkündet die österreichische Regierung, dass man die Situation beobachte und es erst gegen Ostern weitere Maßnahmen geben werde.

 

 

Mit Montag, 1. Februar 2021 kündigt die österreichische Regierung etwas lockere Maßnahmen ab 8. Februar 2021 an:

  • der Handel öffnet unter strengen Sicherheitsbestimmungen (z.B. FFP2-Masken), ebenso Museen oder Dienstleistungen wie Frisöre (wo auch ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzuweisen ist)

 

 

Mit Sonntag, 17. Jänner 2021 kündigt die österreichische Regierung weitere Maßnahmen an, die erneut stark in unser Leben eingreifen werden. Der Lockdown (inklusive Ausgangssperre!) wurde verlängert und wird in jedem Fall bis inkl. 7. Februar 2021 andauern! Ab 8. Februar soll voraussichtlich eine schrittweise Öffnung von Dienstleistungen, Museen, und Schulen im Schichtbetrieb erfolgen. Hotels und Gasthäuser sollen auch weiterhin im Februar geschlossen bleiben. Weitere 3 Regeln wurden kommuniziert:

  • ein Abstand von 2 Metern zu anderen Menschen ist zwingend einzuhalten
     
  • statt gewöhnlichen Mund-Nasen-Schutzmasken sollten sogenannte "FFP2-Masken" verwendet werden (verpflichtend ab 25. Januar 2021 in den Bereichen des öffentlichen Verkehrs und des Handels)
     
  • Home-Office soll überall dort dringend ausgeübt werden, wo nichts anderes erforderlich ist

 

 

Ab dem 18.1.2021 (sogenannte Phase 2) plant die Regierung regelmäßige Testungen.

 

 

Am Wochenende vor dem 18.1.2021 werden in Österreich Massentests mit der Möglichkeit des "Freitestens" durchgeführt. Für jene, die allerdings nicht bereit sind, sich testen zu lassen, gelten die Lockdown-Regeln bis 24.1.2021. Update: Es wird kein Freitesten geben, der Lockdown wird in jedem Fall bis inkl. 24. Jänner 2021 dauern!

 

 

Änderungen ab 26. Dezember 2020 (sogenannte Phase 1):

  • ein 3. Lockdown findet statt (voraussichtlich bis 18. Jänner 2021)
     
  • die Ausgangssperre gilt rund um die Uhr, mit Ausnahme folgender:

    - Berufliche Tätigkeit,

    - Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,

    - Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,

    - Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren
     

  • sämtliche Geschäfte werden geschlossen (bis auf wenige Ausnahmen, die für den täglichen Bedarf notwendig sind, wie Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, ...)

 

 

Mit Freitag, 18. Dezember 2020 kündigt die österreichische Regierung weitere Maßnahmen an, die unser Leben nach dem Weihnachtsfest erneut stark beeinflussen werden. Ziel dabei ist eine 7-Tage-Inzidenz von unter 100. Ebenso soll der Reproduktionsfaktor weiter verringert werden.

 

 

Änderungen für Weihnachten und Silvester 2020 (Achtung! Einige der folgenden Maßnahmen wurden erneuert und sind nun teils strikter!):

  • tagsüber dürfen sich in der Weihnachtszeit bis zu 2 Haushalte gleichzeitig treffen
     
  • am 24., 25. & 31. Dezember herrscht keine nächtliche Ausgangsbeschränkung
     
  • am 24. & 25. Dezember dürfen sich auch Angehörige mehrerer Haushalte, allerdings nur bis zu 10 Personen (inkl. Kinder) treffen
     
  • am 31. Dezember dürfen sich bis zu 6 Erwachsene + 6 Kinder, allerdings aus max. 2 Haushalten treffen
     
  • vor und zu den Feiertagen gilt für die Einreise nach Österreich eine 10-tägige Quarantänepflicht

 

 

Mit Freitag, 11. Dezember 2020 kündigt die österreichische Regierung eine Änderung der Maßnahmen für die Feiertage an. Des weiteren kann nun auch im Freien eine Maskenpflicht angeordnet werden.

 

 

Änderungen ab 7. Dezember 2020:

  • der Handel öffnet unter strengen Sicherheitsbestimmungen, ebenso Museen oder Dienstleistungen wie Frisöre
     
  • Ausgangsbeschränkung von 20:00 Uhr - 6:00 Uhr Früh (bis voraussichtlich 6. Jänner 2021)

 

 

Mit Mittwoch, 2. Dezember 2020 kündigt die österreichische Regierung neue Maßnahmen an, die Auswirkungen auf kommende Weihnachtsferien haben werden. Die Anzahl an täglich COVID-19 neu-infizierten Personen ist zum aktuellen Zeitpunkt noch immer zu hoch.

 

 

Änderungen ab 17. November 2020:

  • der Lockdown wurde mit weiteren Maßnahmen verschärft, das tägliche Leben wird wieder auf die notwendigste Grundversorgung eingeschränkt (erklärtes Ziel der österreichischen Regierung: am 7. Dez. sollen idealerweise Pflichtschulen und Handel wieder geöffnet werden können)
     
  • sämtliche Geschäfte werden geschlossen (bis auf wenige Ausnahmen, die für den täglichen Bedarf notwendig sind, wie Supermärkte, Apotheken, Banken, Post, ...)
     
  • die Ausgangssperre gilt rund um die Uhr, mit Ausnahme folgender:

    - Berufliche Tätigkeit,

    - Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens,

    - Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,

    - Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren

  • kein Schulunterricht, für Eltern besteht allerdings die Möglichkeit ihre Kinder zur Betreuung und Lernunterstützung in die Schule bzw. Kindergarten zu schicken, wenn dies ihre Lage erfordert
     
  • Home-Office soll überall dort ausgeübt werden, wo nicht anderes erforderlich ist
     
  • kein physischer Kontakt mit anderen Personen, außer mit jenen des eigenen Haushaltes (Personen, die alleine wohnen, können sich für 1 Kontaktperson entscheiden, und auch nur zu dieser 1 Person Kontakt pflegen)

 

 

Änderungen ab 11. November 2020:

  • Supermärkte schließen um 19:00 Uhr (voraussichtlich solange die Ausgangssperre verhängt ist)

 

 

Änderungen ab 7. November 2020:

  • Verbot von Gesichtsvisieren (stattdessen ist ein eng anliegender Mund-Nasen-Schutz zu verwenden)

 

 

Änderungen ab 2. November 2020:

  • ein 2. Lockdown findet statt (voraussichtlich bis 30. Nov. 2020, es bleiben dabei Dienstleistungen wie Frisöre geöffnet)
     
  • es sind keine Veranstaltungen (Sport, Kultur, Freizeit) mehr möglich
     
  • die Gastronomie kann/darf nur mehr für Lieferservice oder Abholungen genutzt werden
     
  • es dürfen sich nur mehr 2 Haushalte gleichzeitig treffen
     
  • Ausgangsbeschränkung von 20:00 Uhr - 6:00 Uhr Früh (5 Ausnahmen: Abwehr des eigenen Hab und Gut, Hilfeleistung, Deckung der Grundbedürfnisse, berufliche Zwecke, Sport & Spaziergänge)
     
  • man darf den Haushalt NICHT mehr verlassen um jemanden zu besuchen

 

 

Mit Samstag, 31. Oktober 2020 kündigt die österreichische Regierung neue drastische Maßnahmen an, die unser Leben wieder stark beeinflussen werden. Ziel dabei ist, möglichst schnell wieder in einen gewohnteren Betrieb überzugehen (Winter-Saison) und die erschreckende Anzahl an täglich COVID-19 neu-infizierten Personen deutlich zu senken.

 

 

Änderungen ab 25. Oktober 2020:

  • Nach der Lokal-Sperrstunde ist im Umkreis von 50m eines Lokals ein Alkoholkonsum nicht mehr erlaubt.
     
  • Es herrscht Maskenpflicht beim Betreten aller öffentlichen geschlossenen Räume sowie in vielen Bereichen auch im Freien.
     
  • der Abstand von 1m zu anderen Personen ist Pflicht (keine Empfehlung mehr)
     
  • bei Veranstaltungen ab 7 bzw. 13 Personen ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend

 

Jeder von uns ist einmal mehr dazu angehalten einen Beitrag zu leisten und es wird eindringlichst empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, Abstand zu halten und physische Kontakte weitgehend zu reduzieren! In manchen Regionen gelten zusätzliche Regeln und Maßnahmen!

 

 

Änderungen ab 23. Oktober 2020:

  • im Innenbereich max. 6 Personen erlaubt (Gottesdienste sind von den maximalen Personenzahlen ausgenommen)
     
  • im Außenbereich max. 12 Personen (Ausnahme: Begräbnisse)
     
  • für Veranstaltungen, bei denen die Personengrenzen von 6 bzw. 12 Pers. überschritten wird, herrscht eine Anzeigepflicht bei den Gesundheitsbehörden!
     
  • die Personengrenze zählt in Gasthäusern pro Tisch
  • Für professionelle Veranstaltungen gelten ein ständiger Mund-Nasen-Schutz, zugewiesene Sitzplätze, keine Getränke- und Speisenausgabe, eine vorab nötige behördliche Genehmigung sowie Personenbeschränkungen von Outdoor 1500 Personen und Indoor 1000 Personen.

 

Der Kontrolldruck wurde erhöht, die Polizei ist angehalten, verstärkt die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren.
In Vereinsräumen ist eine Kontrolle durch die Polizei möglich, im privaten Wohnzimmer nicht.

 

 

Mit Montag, 19. Oktober 2020 kündigt die österreichische Regierung neue Maßnahmen aufgrund der sogenannten 2. Welle an.

 

 

Änderungen ab 19. Oktober 2020:

  • in fast allen Innenbereichen nur noch 10 Personen erlaubt
     
  • max. 100 Personen im Freiluftbereich
     
  • in Lokalen gilt Maskenpflicht bis zum Sitzplatz
     
  • für geschlossene Veranstaltungen gilt künftig ebenfalls die Sperrstunde um 01:00 Uhr

 

 

Änderungen ab Sommer 2020:

  • Einführung des sogenannten Ampelsystems!
    (Achtung: "grünes Licht" heißt NICHT, "alles ist gut", dies ist nur die niedrigste Einstufung! Es zeigt uns n.w.v. an, vorsichtig zu sein und alle Maßnahmen zu berücksichtigen!)

 

 

Mit August 2020 kündigt die österreichische Regierung ein neues System an.

 

 

Änderungen von 24. Juli 2020 an (Achtung - striktere Maßnahmen!):

  • erneute Maskenpflicht in Supermärkten, Banken und Postämtern!

 

 

Mit 21. Juli 2020 kündigt die österreichische Regierung die Wiedereinführung einiger Restriktionen an.

 

 

Änderungen von 15. Juni 2020 an (Achtung! Einige der folgenden Maßnahmen wurden verworfen!):

  • Lokale dürfen bis 01:00 Uhr geöffnet haben
    (anstatt bis 23:00 Uhr)

     
  • Gasthäuser: es sind mehr als 4 Personen an einem Tisch erlaubt
    (solange man den Sicherheitsabstand von 1 Meter einhält)

     
  • Gesichtsmasken müssen in Supermärkten nicht mehr getragen werden
    (n.w.v. allerdings in öffentlichen Verkehrsmittel, im Gesundheitsbereich wie Apotheken, und bei Dienstleistungen wo der Abstand von 1 Meter nicht eingehalten werden kann, wie bei Frisören)
    Update: In einigen Regionen Österreichs gilt die Maskenpflicht!

 

 

Mit 29. Mai 2020 lockert die österreichische Regierung erneut die Restriktionen und verkündet gute Nachrichten.

 

 

Änderungen ab 29. Mai 2020 (Phase Zwei):

  • Hotels, Bäder, Freizeiteinrichtungen dürfen genutzt werden

 

Wichtig - n.w.v. gilt: Maske und Abstand halten! Und nicht alles, was nicht verboten ist, ist vernünftig!

 

 

Änderungen ab 15. Mai 2020 (Phase Zwei):

  • Restaurants und Tiergärten dürfen besucht werden
    (Gasthäuser: max. 4 Erwachsene und Kinder an einem Tisch, der nicht selbst ausgesucht werden kann - Reservierungen empfohlen, Mindestabstand von 1 Meter zu anderen Gruppen, Gäste müssen keine Gesichtsmasken tragen)

 

 

Änderungen von 1. Mai 2020 an (Phase Zwei):

  • Ausgangsbeschränkung läuft aus
    (es ist wieder erlaubt, das Haus zu jeder Zeit und aus jedem Grund zu verlassen)

     
  • Versammlungen bis zu 10 Personen erlaubt
    (solange man den Sicherheitsabstand von 1 Meter einhält)

 

 

Mit 28. April 2020 lockert die österreichische Regierung die Restriktionen und verkündet mit der sogenannten "Phase Zwei" gute Nachrichten.

 

 

Ab Montag, 16. März 2020 wird Österreich auf einen nötigen Minimalbetrieb herunterfahren - das tägliche Leben wird auf die notwendigste Grundversorgung eingeschränkt. Mund- und Nasenschutz-Pflicht - mechanische Schutzvorrichtungen sind zu tragen, Schutzmasken werden z.B. von Supermärkten verteilt. Zu anderen Personen ist ein Abstand von einem Meter einzuhalten. Es herrscht an allen öffentlichen Orten ein Betretungsverbot mit Ausnahme folgender:

  • Berufliche Tätigkeit
     
  • Besorgungen zur Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
    (schrittweise werden mehr und mehr Geschäfte wieder öffnen, es gilt jedoch n.w.v. Abstand zu halten)

     
  • Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen
     
  • Um ins Freie zu gehen (z.B. zum Spazieren oder Laufen) - aber nur alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren

 

Die Einhaltung der getroffenen Maßnahmen wird von der Exekutive kontrolliert.